Bei der Fahrradversicherung der MVK Versicherung VVaG muss der Versicherungsnehmer es dem Versicherer unverzüglich schriftlich melden, wenn sich der Verbleib einer abhanden gekommenen Sache klärt. Wurde bereits eine Entschädigung gezahlt und die Sache taucht wieder auf, hat er innerhalb eines Monats die Wahl, das Geld zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zu überlassen. Läuft die Frist ab, geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.
Wird der Verbleib abhanden gekommener Sachen ermittelt, muss der Versicherungsnehmer dies dem Versicherer unverzüglich schriftlich anzeigen, sobald er davon Kenntnis erlangt.
Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache bereits eine Entschädigung gezahlt worden ist, so hat er
- die Entschädigung zurückzuzahlen oder
- die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen.
Dieses Wahlrecht hat der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben. Läuft diese Frist fruchtlos ab, geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.
Der Versicherer behält es sich vor, ausgetauschte Teile vom Fachhändler einzufordern und zu übernehmen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich herausstellt, wo eine verlorene oder gestohlene Sache geblieben ist, muss man den Versicherer sofort schriftlich informieren. Bekommt man die Sache zurück, obwohl schon eine Entschädigung gezahlt wurde, kann man entweder das Geld zurückzahlen oder die Sache an den Versicherer geben. Für diese Entscheidung hat man einen Monat Zeit; danach entscheidet der Versicherer. Außerdem darf der Versicherer ausgetauschte Teile vom Fachhändler einfordern und übernehmen.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn mein verlorenes Rad wieder auftaucht?
Sobald Sie erfahren, wo die abhanden gekommene Sache verblieben ist, müssen Sie das dem Versicherer unverzüglich schriftlich anzeigen.
Was passiert, wenn ich die Sache zurückbekomme, obwohl schon gezahlt wurde?
Dann müssen Sie entweder die gezahlte Entschädigung zurückzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung stellen.
Wie lange habe ich Zeit, mich zwischen Rückzahlung und Herausgabe zu entscheiden?
Sie müssen dieses Wahlrecht innerhalb eines Monats nach Empfang der schriftlichen Aufforderung des Versicherers ausüben. Läuft die Frist fruchtlos ab, geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.
Kann der Versicherer ausgetauschte Teile verlangen?
Ja, der Versicherer behält sich vor, ausgetauschte Teile vom Fachhändler einzufordern und zu übernehmen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Pedelec-E-Bike 11-2024