Bleibt das versicherte Fahrrad nach einem Unfall oder einer Panne liegen, übernimmt die MVK Versicherung VVaG im Rahmen der Fahrradversicherung die Kosten für Ersatzfahrrad, Transport, Bergung sowie Weiter-, Rück- und Übernachtungskosten. Bereits ab dem Wohnort werden notwendige Kosten bis 150 Euro je Schadenfall erstattet, ab 10 Kilometer Entfernung greifen zusätzliche Leistungen mit eigenen Höchstbeträgen. Wichtig ist dabei, was als Panne gilt und was ausdrücklich nicht dazu zählt.
Der Versicherer leistet infolge eines Unfalls oder einer Panne. Eine Panne ist eine Störung (Betriebs-, Brems- oder Bruchschaden) am versicherten Fahrrad, aufgrund derer der Fahrtantritt oder eine Weiterfahrt nicht möglich ist.
Keine Pannen sind:
- Entladene oder entwendete Akkus
- Fehlender Reifendruck, wenn dieser durch Gebrauch einer Luftpumpe behoben werden kann
- Ein nach der Straßenverkehrsordnung unzulässiger Zustand des Fahrrades, wenn dies zu einer Unterlassung der Weiterfahrt oder zu einer Situation führt, in der aufgrund des Hinzutretens weiterer von außen eintretender Umstände die Weiterfahrt unmöglich gemacht wird
Bereits ab dem Wohnort werden die notwendigen und angefallenen Kosten erstattet für:
- die Anmietung eines Ersatzfahrrades, wenn eine umgehende Reparatur nicht möglich ist, höchstens für die Dauer von 14 Tagen
- den Transport vom Schadenort zum nächstgelegenen Fahrradreparaturbetrieb, wenn das Fahrrad aufgrund der Beschädigung oder des Abhandenkommens betriebswichtiger Teile nicht mehr fahrtüchtig ist
- die Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln (soweit erforderlich auch per Taxi), wenn das Fahrrad während der Verwendung als Fortbewegungsmittel beschädigt oder zerstört wurde und hierdurch die Fahrt nicht fortgesetzt werden kann
Diese Kosten sind je Schadenfall auf 150 Euro begrenzt. Sie können nicht in Anspruch genommen werden, wenn der Schaden bereits vor Fahrtantritt vorhanden war.
Ab einer Entfernung von 10 Kilometer vom Wohnort leistet der Versicherer für die folgenden Punkte. Der Wohnort ist dabei der Ort in Deutschland, an dem der Versicherungsnehmer polizeilich gemeldet ist und sich überwiegend aufhält.
Abschleppkosten
Kann das versicherte Fahrrad an der Schadenstelle oder dem Leistungsort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, erstattet der Versicherer die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 150 Euro je Schadenfall. Zusätzlich werden die Kosten für den separaten Transport von Gepäck und Ladung bis zu 200 Euro erstattet, wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrrad nicht möglich ist.
Bergungskosten
Ist das versicherte Fahrrad nach einem Unfall von der Straße oder einem öffentlich befahrbaren Fahrradweg abgekommen, werden die für seine Bergung und/oder den Abtransport einschließlich Gepäck entstehenden Kosten bis zu 2.000 Euro erstattet.
Weiter- und Rückfahrtkosten
Der Versicherer übernimmt im Schadenfall Kosten bis zu 500 Euro für:
- die Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder die Fahrt vom Schadenort zum Zielort
- die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz
- die Fahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das wieder fahrbereite Fahrrad dort abgeholt werden soll
Kosten für Ersatzfahrrad
Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Anmietung bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zum Wiederauffinden des gestohlenen Fahrrads, sofern es in einem fahrbereiten Zustand ist. Die Versicherungsleistung ist dabei für längstens 7 (sieben) Tage auf maximal 50,- Euro je Tag begrenzt. Nimmt die versicherte Person die Leistungen Weiter- und Rückfahrt in Anspruch, werden keine Ersatzfahrradkosten erstattet.
Übernachtungskosten
Der Versicherer übernimmt Kosten von bis zu 80 Euro je Übernachtung für höchstens fünf Nächte, bis zu dem Tag, an dem das Fahrrad wiederhergestellt wurde. Nimmt die versicherte Person die Leistungen Weiter- und Rückfahrt in Anspruch, sind die Übernachtungskosten auf eine Nacht begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn dein versichertes Fahrrad nach einem Unfall oder einer Panne nicht mehr fahrbereit ist, hilft dir die Mobilitätsgarantie mit verschiedenen Kostenübernahmen weiter. Schon ab dem Wohnort werden Ersatzfahrrad, Transport oder Rückfahrt bis zu 150 Euro je Schadenfall erstattet. Ab 10 Kilometer Entfernung kommen weitere Leistungen wie Abschlepp-, Bergungs-, Weiter- und Rückfahrt-, Ersatzfahrrad- und Übernachtungskosten mit jeweils eigenen Höchstbeträgen hinzu. Nicht als Panne gelten unter anderem entladene oder gestohlene Akkus und ein fehlender Reifendruck, der sich mit einer Luftpumpe beheben lässt.
Häufige Fragen
Was zählt bei der Fahrradversicherung als Panne?
Eine Panne ist eine Störung am versicherten Fahrrad – also ein Betriebs-, Brems- oder Bruchschaden –, aufgrund derer der Fahrtantritt oder eine Weiterfahrt nicht möglich ist.
Welche Fälle gelten ausdrücklich nicht als Panne?
Keine Pannen sind entladene oder entwendete Akkus, fehlender Reifendruck, wenn er sich mit einer Luftpumpe beheben lässt, sowie ein nach der Straßenverkehrsordnung unzulässiger Zustand des Fahrrades, wenn dieser zur Unterlassung der Weiterfahrt oder durch weitere von außen eintretende Umstände zur Unmöglichkeit der Weiterfahrt führt.
Wie viel wird für ein Ersatzfahrrad gezahlt?
Ab einer Entfernung von 10 Kilometer vom Wohnort werden die Anmietkosten für längstens 7 Tage mit maximal 50 Euro je Tag übernommen. Werden zugleich die Leistungen für Weiter- und Rückfahrt in Anspruch genommen, gibt es keine Ersatzfahrradkosten.
Ab welcher Entfernung greifen die zusätzlichen Leistungen wie Bergung und Übernachtung?
Diese Leistungen – etwa Abschlepp-, Bergungs-, Weiter- und Rückfahrt- sowie Übernachtungskosten – werden ab einer Entfernung von 10 Kilometer vom Wohnort erbracht, also dem Ort in Deutschland, an dem der Versicherungsnehmer polizeilich gemeldet ist und sich überwiegend aufhält.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Pedelec-E-Bike 11-2024