Die MVK Fahrradversicherung bietet zuverlässigen erweiterten Diebstahlschutz und sichert Ihr Fahrrad umfassend gegen verschiedene Risiken wie Schäden und Pannen ab.
Bei Diebstahl besteht auch Versicherungsschutz, wenn der Fahrer bei Nutzung des Fahrrades aufgrund eines Unfalls das Fahrrad gegen Diebstahl nicht entsprechend A3-4.1 sichern konnte, weil er durch ein Sanitätsfahrzeug zur weiteren medizinischen Behandlung vom Standort des Fahrrads (nicht Wohnort des Fahrers) abtransportiert wurde. Der Verlust des Fahrrades muss innerhalb von 48 Stunden ab dem Abtransport eingetreten sein und polizeilich gemeldet worden sein.