Die MVK Fahrradversicherung bietet umfassenden Schutz bei Diebstahl und sichert Ihr Fahrrad zuverlässig gegen den Verlust durch kriminelle Handlungen ab. In der E-Bike und Fahrradversicherung erstattet der Versicherer bei Verlust des Fahrrades durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte (Neuwert), maximal die vereinbarte Versicherungssumme. Das zur Sicherung des Rades verwendete Schloss wird beim Diebstahl des Fahrrades über die Versicherungssumme hinaus entschädigt.
Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen (auch Akku) erstattet der Versicherer die Ersatzteile einschließlich Arbeitslohn, höchstens jedoch den Wert des Fahrrades.
Diebstahl auf KfZ
Bei Diebstahl des Fahrrades aus einem abgestellten Kraftfahrzeug besteht Versicherungsschutz, wenn das Kraftfahrzeug fest ver- bzw. abgeschlossen ist. Versicherungsschutz besteht auch bei Diebstahl aus daran angebrachten, mit Verschluss gesicherten Fahrradträgern, sofern das Fahrrad gesondert mit einem Schloss gemäß fest mit dem Fahrradträger verbunden ist.
Diebstahl nach Unfall
Bei Diebstahl besteht auch Versicherungsschutz, wenn der Fahrer bei Nutzung des Fahrrades aufgrund eines Unfalls das Fahrrad gegen Diebstahl nicht entsprechend sichern konnte, weil er durch ein Sanitätsfahrzeug zur weiteren medizinischen Behandlung vom Standort des Fahrrads (nicht Wohnort des Fahrers) abtransportiert wurde.
Pflichten
Der Verlust des Fahrrades muss innerhalb von 48 Stunden ab dem Abtransport eingetreten sein und polizeilich gemeldet worden sein.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen des
Fahrrades oder Diebstahlschäden, wenn das Fahrrad nicht entsprechend A3-4.1 gegen Diebstahl gesichert wurde.
Entschädigungshöhe
Die Entschädigungsleistung bei Diebstahl ist auf die tatsächlich angefallenen Kosten für eine
Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte (Neuwert), maximal die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.