In der MVK Fahrradversicherung leistet der Versicherer ab einer Entfernung von 10 Kilometer vom Wohnort für Abschleppkosten.
Kann das versicherte Fahrrad an der Schadenstelle oder dem Leistungsort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, erstattet der Versicherer die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 150 Euro je Schadenfall. Zusätzlich werden die Kosten für den separaten Transport von Gepäck und Ladung bis zu 200 Euro, wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrrad nicht möglich ist, erstattet.