Die MVK Fahrradversicherung bietet Schutz bei einer Panne und sichert Ihr Fahrrad umfassend gegen Schäden, Diebstahl und weitere Risiken ab. Es leistet der Versicherer infolge eines Unfalls oder einer Panne. Eine Panne ist eine Störung (Betriebs-, Brems- oder Bruchschaden) am versicherten Fahrrad, aufgrund derer der Fahrtantritt oder eine Weiterfahrt nicht möglich ist.
Keine Pannen sind:
- Entladene oder entwendete Akkus
- Fehlender Reifendruck, wenn dieser wiederum durch gebrauch einer Luftpumpe behoben werden kann
- Ein nach der Straßenverkehrsordnung unzulässiger Zustand des Fahrrades, wenn dies zu einer Unterlassung der Weiterfahrt oder zu einer Situation führt, in der aufgrund des Hinzutretens weiterer von außen eintretender Umstände die Weiterfahrt unmöglich gemacht wird.
Erstattet werden bereits ab Wohnort die notwendigen und angefallenen Kosten für:
- die Anmietung eines Ersatzfahrrades, wenn eine umgehende Reparatur nicht möglich ist, höchstens für die Dauer von 14 Tagen.
- den Transport vom Schadenort zum nächstgelegenen Fahrradreparaturbetrieb, wenn
das Fahrrad aufgrund der Beschädigung oder des Abhandenkommens betriebswichtiger Teile nicht mehr fahrtüchtig ist. - die Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln (soweit erforderlich auch per Taxi), wenn das Fahrrad während der Verwendung als Fortbewegungsmittel beschädigt oder zerstört wurde und hierdurch die Fahrt nicht fortgesetzt werden kann.
Die Kosten sind je Schadenfall auf 150 Euro begrenzt und können nicht in Anspruch genommen werden, wenn der Schaden bereits vor Fahrtantritt vorhanden war.
Ab einer Entfernung von 10 Kilometer vom Wohnort (Ort in Deutschland, an dem der Versicherungsnehmer polizeilich gemeldet ist und sich überwiegend aufhält) leistet der Versicherer
für:
- Abschleppkosten
Kann das versicherte Fahrrad an der Schadenstelle oder dem Leistungsort nicht wieder
fahrbereit gemacht werden, erstattet der Versicherer die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 150 Euro je Schadenfall. Zusätzlich werden die Kosten für den separaten Transport von Gepäck und Ladung bis zu 200 Euro, wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrrad nicht möglich ist, erstattet. - Bergungskosten
Ist das versicherte Fahrrad nach einem Unfall von der Straße oder einem öffentlich befahrbaren Fahrradweg abgekommen, werden für seine Bergung und / oder Abtransport einschließlich Gepäck entstehenden Kosten bis zu 2.000 Euro erstattet. - Weiter- und Rückfahrtkosten
Der Versicherer übernimmt im Schadenfall Kosten bis zu 500 Euro für
- Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder für die Fahrt vom Schadenort zum Zielort,
- Die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz
- Die Fahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das wieder fahrbereite Fahrrad dort
abgeholt werden soll.
- Kosten für Ersatzfahrrad
Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Anmietung bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zum Wiederauffinden des gestohlenen Fahrrads, sofern es in einem fahrbereiten Zustand ist. Die Versicherungsleistung ist dabei für längstens 7
(sieben) Tage maximal 50,- EURO je Tag begrenzt. Nimmt die versicherte Person die Leistungen Weiter- und Rückfahrt (A4-2.1.2 (3)) in Anspruch, werden keine Ersatzfahrradkosten erstattet. - Übernachtungskosten
Der Versicherer übernimmt die Kosten für bis zu 80 Euro je Übernachtung für höchstens fünf Nächte bis zu dem Tag, an dem das Fahrrad wiederhergestellt wurde. Nimmt die versicherte Person die Leistungen Weiter- und Rückfahrt (A4-2.1.2 (3)) in Anspruch, sind die Übernachtungskosten auf eine Nacht begrenzt.