In der MVK Fahrradversicherung leistet der Versicherer ab einer Entfernung von 10 Kilometer vom Wohnort für Übernachtungskosten.
Der Versicherer übernimmt die Kosten für bis zu 80 Euro je Übernachtung für höchstens fünf Nächte bis zu dem Tag, an dem das Fahrrad wiederhergestellt wurde. Nimmt die versicherte Person die Leistungen Weiter- und Rückfahrt (A4-2.1.2 (3)) in Anspruch, sind die Übernachtungskosten auf eine Nacht begrenzt.