In der MVK Fahrradversicherung leistet der Versicherer ab einer Entfernung von 10 Kilometer vom Wohnort für Weiter- und Rückfahrtkosten.
Der Versicherer übernimmt im Schadenfall Kosten bis zu 500 Euro für
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- Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder für die Fahrt vom Schadenort zum Zielort,
- Die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz
- Die Fahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das wieder fahrbereite Fahrrad dort
abgeholt werden soll.