Die MVK Fahrradversicherung unterstützt Sie auch bei einem wiedergefundenen Fahrrad, indem sie Schäden absichert und umfassenden Schutz bietet. Wird der Verbleib abhanden gekommener Sachen ermittelt, so hat der Versicherungsnehmer nach Kenntniserlangung dies dem Versicherer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt,
nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, so hat er die Entschädigung
zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb eines Monats nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.
Der Versicherer behält es sich vor, ausgetauschte Teile vom Fachhändler einzufordern und zu
übernehmen.