Die MVK Fahrradversicherung bietet zuverlässigen Schutz und leistet Entschädigung bei Schäden oder Diebstahl, um Ihr Fahrrad optimal abzusichern. In der MVK Fahrradversicherung ist Voraussetzung für eine Entschädigung, dass die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten der Wiederbeschaffung oder Reparatur (gleicher Art und Güte) nachgewiesen werden (Nachweis durch Original-Händlerkaufbeleg oder Reparaturrechnung).
Die entsprechende Reparaturrechnung der Fahrradwerkstatt muss Angaben zum versicherten Fahrrad (mindestens Marke, Typ, Rahmennummer) enthalten.