Wird bei der MVK Versicherung VVaG in der Hundehaftpflicht ein versichertes Unternehmen veräußert, übernimmt der Erwerber während der Dauer seines Eigentums die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Sowohl Versicherer als auch Erwerber können den Vertrag innerhalb bestimmter Fristen kündigen, Veräußerer und Erwerber haften für den Beitrag als Gesamtschuldner, und die Veräußerung ist unverzüglich anzuzeigen.
Für die Haftpflichtversicherung gilt: Wird ein Unternehmen veräußert, tritt der Erwerber an die Stelle des Versicherungsnehmers. Er übernimmt während der Dauer seines Eigentums die Rechte und Pflichten, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben.
Dies gilt auch dann, wenn ein Unternehmen aufgrund eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrags oder eines ähnlichen Verhältnisses von einem Dritten übernommen wird.
Kündigung
Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber gegenüber den Versicherungsvertrag zu kündigen. Dabei ist eine Frist von einem Monat einzuhalten, und die Kündigung erfolgt in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief).
Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ausgeübt wird, nachdem der Versicherer von der Veräußerung Kenntnis erlangt hat.
Der Erwerber ist berechtigt, den Versicherungsvertrag in Textform zu kündigen – entweder mit sofortiger Wirkung oder bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausgeübt wird. Kannte der Erwerber das Bestehen der Versicherung nicht, erlischt das Kündigungsrecht innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis.
Beitrag
Erfolgt der Übergang auf den Erwerber während einer laufenden Versicherungsperiode, haften der Veräußerer und der Erwerber für den Beitrag als Gesamtschuldner.
Wird der Versicherungsvertrag gekündigt, haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
Anzeigepflichten
Die Veräußerung ist dem Versicherer vom Veräußerer oder Erwerber unverzüglich in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) anzuzeigen.
Bei einer schuldhaften Verletzung der Anzeigepflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen. Der Versicherer muss hierzu nachweisen, dass er den mit dem Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.
Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn ihm die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätte zugehen müssen. Der Versicherer bleibt ebenfalls zur Leistung verpflichtet, wenn zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls die Frist für seine Kündigung abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein versichertes Unternehmen verkauft oder auf ähnliche Weise übernommen wird, führt der neue Eigentümer den Versicherungsvertrag mit allen Rechten und Pflichten fort. Sowohl der Versicherer als auch der Erwerber können den Vertrag innerhalb festgelegter Fristen kündigen. Solange der Wechsel während einer laufenden Versicherungsperiode passiert, haften alter und neuer Eigentümer gemeinsam für den Beitrag. Die Veräußerung muss dem Versicherer außerdem umgehend mitgeteilt werden, da sonst der Versicherungsschutz gefährdet sein kann.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Versicherungsvertrag, wenn das versicherte Unternehmen verkauft wird?
Der Erwerber tritt an die Stelle des Versicherungsnehmers und übernimmt während der Dauer seines Eigentums die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Das gilt auch bei Übernahme durch Nießbrauch, Pachtvertrag oder ein ähnliches Verhältnis.
Welche Kündigungsfristen gelten nach einer Veräußerung?
Der Versicherer kann dem Erwerber gegenüber mit einer Frist von einem Monat in Textform kündigen; dieses Recht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Veräußerung ausgeübt wird. Der Erwerber kann mit sofortiger Wirkung oder bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen, wobei dieses Recht innerhalb eines Monats nach Erwerb bzw. ab Kenntnis vom Bestehen der Versicherung erlischt.
Wer muss nach dem Verkauf den Beitrag zahlen?
Erfolgt der Übergang während einer laufenden Versicherungsperiode, haften Veräußerer und Erwerber als Gesamtschuldner. Wird der Vertrag gekündigt, haftet der Veräußerer allein für die Beitragszahlung.
Was gilt, wenn die Veräußerung nicht angezeigt wird?
Die Veräußerung ist dem Versicherer unverzüglich in Textform anzuzeigen. Bei schuldhafter Verletzung der Anzeigepflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige hätte zugehen müssen – der Versicherer muss dabei nachweisen, dass er den Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2023