Bei der Hundehaftpflicht der MVK Versicherung VVaG werden die Beiträge im Voraus gezahlt – wahlweise laufend monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag. Die Versicherungsperiode beträgt grundsätzlich ein Jahr; bei einer kürzeren Vertragsdauer entspricht sie der vereinbarten Laufzeit.
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Das kann entweder durch laufende Zahlungen oder als Einmalbeitrag erfolgen. Bei laufenden Zahlungen sind folgende Zahlweisen möglich:
- monatlich
- vierteljährlich
- halbjährlich
- jährlich
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Sie zahlen Ihren Beitrag im Voraus und können dabei zwischen laufenden Zahlungen (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) und einem Einmalbeitrag wählen. Die Versicherungsperiode umfasst in der Regel ein Jahr, auch wenn der Vertrag insgesamt länger läuft. Nur wenn die Vertragsdauer kürzer als ein Jahr ist, entspricht die Versicherungsperiode dieser kürzeren Laufzeit.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich meinen Beitrag bezahlen?
Die Beiträge werden im Voraus gezahlt. Möglich sind laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sowie ein Einmalbeitrag – je nach Vereinbarung.
Wie lange dauert eine Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt, wenn mein Vertrag kürzer als ein Jahr läuft?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2023