Versäumt der Versicherungsnehmer in der Hundehaftpflicht der MVK Versicherung VVaG eine Anzeige oder eine sonstige Obliegenheit, bleibt der Versicherungsschutz dennoch erhalten, wenn das Versäumnis nur auf einem Versehen beruhte und nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde. Das gilt auch bei fahrlässig unrichtiger Anzeige, sofern der Nachweis des reinen Versehens gelingt.
Der Versicherungsschutz bleibt erhalten, wenn der Versicherungsnehmer eine der folgenden Obliegenheiten versehentlich nicht ordnungsgemäß erfüllt:
- Er unterlässt eine ihm obliegende Anzeige.
- Er gibt eine Anzeige fahrlässig unrichtig ab.
- Er unterlässt fahrlässig die Erfüllung einer sonstigen Obliegenheit.
In diesen Fällen besteht der Versicherungsschutz weiterhin, sofern der Versicherungsnehmer nachweist, dass das Versäumnis nur auf einem Versehen beruht und nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde.
Was bedeutet das konkret?
Wenn dem Versicherungsnehmer bei einer Anzeige oder einer anderen Pflicht ein Fehler unterläuft, verliert er nicht automatisch seinen Versicherungsschutz. Voraussetzung ist, dass der Fehler nur aus einem Versehen entstanden ist. Außerdem muss die versäumte Handlung sofort nachgeholt werden, sobald der Versicherungsnehmer den Fehler bemerkt. Den Nachweis dafür muss der Versicherungsnehmer selbst erbringen.
Häufige Fragen
Verliere ich meinen Versicherungsschutz, wenn ich eine Anzeige vergesse?
Nicht zwingend. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass das Versäumnis nur auf einem Versehen beruht und Sie es nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt haben.
Was muss ich tun, wenn ich eine versäumte Obliegenheit bemerke?
Sie müssen die versäumte Anzeige oder Obliegenheit nach dem Erkennen unverzüglich nachholen, damit der Versicherungsschutz erhalten bleibt.
Wer muss beweisen, dass es sich nur um ein Versehen handelte?
Den Nachweis, dass das Versäumnis lediglich auf einem Versehen beruht, muss der Versicherungsnehmer erbringen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2023