Bei der Hausratversicherung der MVK Versicherung VVaG gelten als Lawinen an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen, wobei auch die Druckwelle mitzählt, die beim Abgang einer solchen Lawine entsteht. Diese Definition legt fest, was im Zusammenhang mit dem Versicherungsschutz unter einer Lawine zu verstehen ist.
Als Lawinen gelten an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen. Dazu gehört auch die Druckwelle, die bei ihrem Abgang verursacht wird.
Was bedeutet das konkret?
Der Abschnitt legt fest, was als Lawine verstanden wird. Gemeint sind Schnee- oder Eismassen, die an Berghängen abgehen. Auch die Druckwelle, die beim Abgang entsteht, wird dabei mitberücksichtigt.
Häufige Fragen
Was zählt hier als Lawine?
Als Lawinen gelten an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen einschließlich der Druckwelle, die bei ihrem Abgang entsteht.
Ist die Druckwelle einer Lawine mitumfasst?
Ja, die bei ihrem Abgang verursachte Druckwelle gehört ausdrücklich mit zur Definition der Lawine.
Gelten auch Eismassen als Lawine?
Ja, neben Schneemassen zählen auch an Berghängen niedergehende Eismassen zu den Lawinen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024