Bei der Hausratversicherung der MVK Versicherung VVaG muss sich der Versicherungsnehmer nicht nur sein eigenes Wissen und Verhalten anrechnen lassen, sondern auch das seiner Repräsentanten – also von Personen, die für ihn handeln und in seiner Stellung auftreten.
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Was bedeutet das konkret?
Handelt eine Person als Repräsentant des Versicherungsnehmers, so werden deren Wissen und Handlungen dem Versicherungsnehmer zugerechnet. Er wird also so behandelt, als hätte er selbst dieses Wissen gehabt oder so gehandelt.
Häufige Fragen
Werde ich auch für das Verhalten anderer Personen verantwortlich gemacht?
Ja, der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Was wird dem Versicherungsnehmer bei einem Repräsentanten angerechnet?
Angerechnet werden sowohl die Kenntnis als auch das Verhalten des Repräsentanten.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024