Bei der Hausratversicherung der MVK Versicherung VVaG gelten ausstehende Raten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen als gestundet, wenn Ratenzahlung vereinbart wurde. Sobald der Versicherungsnehmer mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug gerät oder eine Entschädigung fällig wird, werden die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode allerdings sofort fällig.
Ist Ratenzahlung vereinbart, gelten die ausstehenden Raten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen als gestundet.
Die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode werden jedoch sofort fällig, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
- Der Versicherungsnehmer gerät mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug.
- Eine Entschädigung wird fällig.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihren Beitrag in Raten zahlen, dürfen Sie die noch offenen Raten bis zu den vereinbarten Terminen behalten – sie gelten so lange als gestundet. Kommen Sie jedoch mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug oder wird eine Entschädigung fällig, müssen Sie die noch offenen Raten der laufenden Versicherungsperiode sofort in voller Höhe zahlen.
Häufige Fragen
Was bedeutet es, dass die Raten als gestundet gelten?
Bei vereinbarter Ratenzahlung müssen die ausstehenden Raten erst zu den vereinbarten Zahlungsterminen gezahlt werden. Bis dahin gelten sie als gestundet.
Wann muss ich die restlichen Raten auf einmal zahlen?
Die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode werden sofort fällig, wenn Sie mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug geraten oder wenn eine Entschädigung fällig wird.
Was passiert mit den offenen Raten, wenn ein Schaden reguliert wird?
Wird eine Entschädigung fällig, werden die noch gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode sofort fällig.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024