Wer eine Hausratversicherung bei der MVK Versicherung VVaG im Tarif + hat, ist bei Feuer, Blitz und Überspannung besonders breit abgesichert: Ersetzt werden unter anderem Überspannungs- und Kurzschlussschäden nach Blitzeinschlag, aufgetautes Gefriergut nach Stromausfall, Seng- und Schmorschäden ohne Brand, Schäden durch Stromschwankungen, Feuernutzungswärme, Explosionen durch Blindgänger aus den Weltkriegen, starker Rauch und Verrußung, Überschallknall sowie der Anprall von Fahrzeugen – jeweils begrenzt auf die Versicherungssumme je Versicherungsfall.
Ergänzend zum Versicherungsschutz für Blitzschlagschäden leistet der Versicherer Entschädigung auch für Schäden an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten. Erfasst sind Schäden durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme begrenzt.
Schäden durch Stromausfall (Netzausfall/Blitz) an Gefriergut
Der Versicherer ersetzt Schäden an Lebensmitteln in Gefriergutanlagen, die durch Stromausfall (Netzausfall/Blitz) entstanden sind.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich, ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, nicht auf folgende Schäden:
- Schäden durch gewöhnliche Abnutzung oder Verschleiß der Tiefkühlanlage.
- Schäden durch angekündigte Stromabschaltungen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme begrenzt.
Seng- und Schmorschäden
Der Versicherer leistet auch Entschädigung für Seng- und Schmorschäden, die nicht durch einen Brand entstanden sind. Seng- oder Schmorschäden sind Schäden, die dadurch entstehen, dass versicherte Sachen einer Feuer- oder einer Hitzequelle ausgesetzt waren, ohne dass es an der beschädigten Stelle tatsächlich gebrannt hat.
Nicht versichert sind:
- Schäden an elektrischen Einrichtungen/Geräten durch die Wirkung des elektrischen Stromes.
- Alle Schäden, die durch Zigarren- oder Zigarettenglut entstanden sind.
- Schäden an Wertsachen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme begrenzt.
Stromschwankungen
Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen durch Stromschwankungen (Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung). Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Stromschwankung nachweislich von außen auf die versicherte Sache insgesamt eingewirkt hat.
Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Schäden:
- durch Vorsatz des Versicherungsnehmers;
- durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand oder Innere Unruhen;
- durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen;
- durch Einsatz einer Sache, deren Reparaturbedürftigkeit dem Versicherungsnehmer bekannt sein musste;
- durch Erdbeben oder durch Überschwemmung;
- durch betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung.
Eine Entschädigungsleistung erfolgt subsidiär zum jeweiligen Netzbetreiber. Die Entschädigungsleistung ist je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme begrenzt.
Feuernutzungswärme
Mitversichert sind auch Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden. Dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme begrenzt.
Blindgängerschäden
Mitversichert gelten Explosionsschäden durch konventionelle Kampfmittel aus dem 1. Weltkrieg und dem 2. Weltkrieg (Blindgänger). Dies gilt auch für Explosionsschäden, die bei dem Versuch der Entfernung dieser Kampfmittel entstehen. Die Entschädigungsleistung ist je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme begrenzt.
Rauch, Verpuffung, Verrußung
Mitversichert sind Schäden durch sehr starken Rauch, Verpuffung oder Verrußung. Die Versicherung erstreckt sich jedoch nicht auf Schäden, die auf dauernde Einwirkung beruhen. Verpuffung ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen und Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme begrenzt.
Überschallknall
Versichert sind Schäden an versicherten Sachen durch Druckstöße infolge Überschallfluges (Überschallknall).
Anprall von Schienen-, Wasser- und Straßenfahrzeugen
Versichert sind Schäden an versicherten Sachen, die durch Anprall eines Schienen- oder Straßenfahrzeugs, ihrer Teile oder ihrer Ladung zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
Für den Anprall von Straßenfahrzeugen besteht Versicherungsschutz nur, wenn diese nicht vom Versicherungsnehmer oder von einer im Versicherungsvertrag mitversicherten Person betrieben oder gehalten werden.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Baustein erweitert den Feuer- und Blitzschutz um zahlreiche zusätzliche Gefahren: Überspannung nach Blitz, aufgetautes Gefriergut bei Stromausfall, Seng- und Schmorschäden ohne offenes Feuer, Schäden durch Stromschwankungen, Feuernutzungswärme, Explosionen durch Blindgänger, starken Rauch und Verrußung, Überschallknall sowie Fahrzeuganprall. Für einzelne Bereiche gelten aber Ausschlüsse, etwa für Verschleiß, angekündigte Stromabschaltungen, Zigarettenglut, Wertsachen oder bei Stromschwankungen für Vorsatz, Krieg, Kernenergie und Naturereignisse. Jede Leistung ist je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme begrenzt.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung, wenn nach einem Stromausfall das Tiefkühlgut auftaut?
Ja, der Versicherer ersetzt Schäden an Lebensmitteln in Gefriergutanlagen, die durch Stromausfall (Netzausfall/Blitz) entstanden sind. Nicht ersetzt werden jedoch Schäden durch gewöhnliche Abnutzung oder Verschleiß der Tiefkühlanlage sowie Schäden durch angekündigte Stromabschaltungen.
Sind Seng- und Schmorschäden ohne offenes Feuer mitversichert?
Ja, auch Seng- und Schmorschäden, die nicht durch einen Brand entstanden sind, werden entschädigt. Ausgenommen sind jedoch Schäden an elektrischen Geräten durch elektrischen Strom, Schäden durch Zigarren- oder Zigarettenglut sowie Schäden an Wertsachen.
Wann leistet die Versicherung bei Schäden durch Stromschwankungen?
Ersetzt werden unvorhergesehene Beschädigungen oder Zerstörungen durch Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung, wenn die Stromschwankung nachweislich von außen auf die versicherte Sache insgesamt eingewirkt hat. Ausgeschlossen sind unter anderem Schäden durch Vorsatz, Krieg, Kernenergie, bekannte Reparaturbedürftigkeit, Erdbeben, Überschwemmung und Abnutzung. Die Leistung erfolgt subsidiär zum jeweiligen Netzbetreiber.
Ist der Anprall eines Fahrzeugs an den Hausrat versichert?
Versichert sind Schäden durch Anprall eines Schienen- oder Straßenfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung. Beim Anprall von Straßenfahrzeugen besteht Schutz aber nur, wenn das Fahrzeug nicht vom Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person betrieben oder gehalten wird.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024