Nach einem Versicherungsfall in der Hausratversicherung der MVK Versicherung VVaG dürfen sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung bei der anderen Partei eingehen – dabei gelten je nach Kündigendem unterschiedliche Zeitpunkte, ab wann die Kündigung wirksam wird.
Kündigungsrecht
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Schriftform zu erklären. Sie muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird – spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Versicherungsfall ein, können sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung bei der anderen Partei ankommen. Kündigt der Versicherungsnehmer, wirkt die Kündigung sofort oder zu einem selbst bestimmten späteren Zeitpunkt bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode; kündigt der Versicherer, wird die Kündigung erst einen Monat nach Zugang wirksam.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Versicherungsfall kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der beiden Vertragsparteien – also sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer – den Versicherungsvertrag kündigen.
Bis wann muss die Kündigung nach einem Versicherungsfall zugehen?
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
Ab wann wird meine Kündigung als Versicherungsnehmer wirksam?
Die Kündigung des Versicherungsnehmers wird sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Alternativ kann der Versicherungsnehmer einen späteren Zeitpunkt bestimmen, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Wann wirkt eine Kündigung durch den Versicherer?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024