Wie lange läuft eine Hausratversicherung der MVK Versicherung VVaG und wann endet sie? Ein Vertrag gilt für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum und verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit stillschweigend um je ein Jahr, solange nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Bei mehrjährigen Verträgen bestehen besondere Kündigungsmöglichkeiten, und der Schutz endet auch, wenn der versicherte Hausrat dauerhaft aufgelöst wird oder der Versicherungsnehmer stirbt.
Dauer
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Das gilt nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Dabei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt.
Als Wegfall des versicherten Interesses gilt die vollständige und dauerhafte Auflösung des versicherten Hausrates:
- nach Aufnahme des Versicherungsnehmers in eine stationäre Pflegeeinrichtung
- nach Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung
Ein Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses.
Das Versicherungsverhältnis endet bei Tod des Versicherungsnehmers zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der vollständigen und dauerhaften Haushaltsauflösung Kenntnis erlangt. Es endet spätestens jedoch zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers. Das gilt nur, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie der verstorbene Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag läuft für die im Versicherungsschein angegebene Zeit. Beträgt die Laufzeit mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch um je ein Jahr, wenn nicht rechtzeitig – drei Monate vor Ablauf – gekündigt wird; bei sehr langen Verträgen gibt es zusätzliche Kündigungsmöglichkeiten. Wird der Hausrat vollständig und dauerhaft aufgelöst, etwa bei Umzug in eine Pflegeeinrichtung, Aufgabe einer Zweitwohnung oder im Todesfall, endet der Vertrag. Ein bloßer Wohnungswechsel beendet den Versicherungsschutz nicht.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Hausratvertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Kann ich einen mehrjährigen Vertrag vorzeitig kündigen?
Bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten oder jedes folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer mit einer Frist von drei Monaten zugehen.
Endet die Versicherung, wenn ich umziehe?
Nein. Ein Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses und beendet den Vertrag nicht.
Was passiert mit dem Vertrag beim Tod des Versicherungsnehmers?
Der Vertrag endet, wenn der Versicherer von der vollständigen und dauerhaften Haushaltsauflösung Kenntnis erlangt, spätestens jedoch zwei Monate nach dem Tod. Nutzt bis dahin ein Erbe die Wohnung in derselben Weise weiter, endet der Vertrag nicht.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024