Bei der Hausratversicherung der MVK Versicherung VVaG gilt ein Erdrutsch als naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen. Diese Begriffsbestimmung legt fest, was im Zusammenhang mit dem Schadenereignis Erdrutsch verstanden wird.
Ein Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.
Was bedeutet das konkret?
Als Erdrutsch wird das Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen verstanden, das durch natürliche Ursachen ausgelöst wird. Damit wird der Begriff für die Bedingungen eindeutig festgelegt.
Häufige Fragen
Was versteht man unter einem Erdrutsch?
Ein Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.
Muss die Bewegung der Massen natürliche Ursachen haben?
Ja, das Abrutschen oder Abstürzen der Erd- oder Gesteinsmassen muss naturbedingt sein.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024