Bei der MVK Versicherung VVaG erweitert der Hausrat-Tarif + den Leitungswasserschutz spürbar: Versichert sind zusätzlich Schäden durch austretendes Wasser aus Zimmerbrunnen und Wassersäulen, aus Regenfallrohren und Mischsystemen im Gebäude, durch witterungsbedingten Rückstau bei vorhandenem Rückstauventil sowie durch eindringendes Regen- und Schmelzwasser bis 1.500 Euro. Auch Wasserverlust nach einem Rohrbruch und sonstige Bruchschäden an Installationen bis 1.000 Euro sind eingeschlossen.
In Erweiterung des Leitungswasserschutzes leistet der Versicherer auch Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Zimmerbrunnen oder Wassersäulen zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Regenfallrohre/Mischsysteme innerhalb des Gebäudes
In Erweiterung des Leitungswasserschutzes gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus Regenfallrohren oder Mischsystemen innerhalb des Gebäudes bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Wasser- und Gasverlust infolge eines versicherten Rohrbruchs
Der nachweisliche Wasserverlust infolge eines versicherten Rohrbruchschadens ist bis auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Schäden durch witterungsbedingten Rückstau
Abweichend von den Grundbedingungen sind Schäden an versicherten Sachen mitversichert, die durch witterungsbedingten Rückstau zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
Ein Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus dem Rohrsystem des Gebäudes oder dessen zugehörigen Einrichtungen austritt, in dem sich die versicherten Sachen befinden.
Voraussetzung für die Mitversicherung ist, dass ein funktionsfähiges Rückstauventil vorhanden ist.
Die Entschädigung je Versicherungsfall ist auf die Versicherungssumme begrenzt.
Regen- und Schmelzwasser
Tritt Regen oder Schnee durch Gebäudeöffnungen ein, die nicht durch Sturm oder Hagel verursacht wurden, besteht Versicherungsschutz für Schäden an versicherten Sachen, die durch unmittelbare Einwirkung von Regen- oder Schmelzwasser beschädigt oder zerstört wurden.
Die Entschädigung je Versicherungsfall ist auf 1.500 Euro begrenzt.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
- Schäden durch Überschwemmung
- Schäden durch Rückstau
- Schäden durch weitere Elementargefahren
- Schäden durch Sturmflut
Außerdem bleiben Schäden durch die allmähliche Einwirkung von Witterungseinflüssen ausgeschlossen.
Sonstige Bruchschäden an Installationen
In Erweiterung des Bruchschutzes sind auch sonstige Bruchschäden an Badeeinrichtungen, Waschbecken, Armaturen sowie deren Anschlussschläuchen mitversichert.
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist auf 1.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt.
Soweit für den Schaden eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann, geht eine solche Leistung einer Entschädigung aus diesem Vertrag vor (Subsidiärdeckung).
Was bedeutet das konkret?
Der Leitungswasserschutz gilt hier über die Standardfälle hinaus: Auch Wasser aus Zimmerbrunnen, Wassersäulen sowie aus Regenfallrohren und Mischsystemen im Gebäude ist erfasst, ebenso Wasserverlust nach einem versicherten Rohrbruch. Witterungsbedingter Rückstau ist mitversichert, wenn ein funktionsfähiges Rückstauventil vorhanden ist. Für eindringendes Regen- und Schmelzwasser gilt eine Grenze von 1.500 Euro, für sonstige Bruchschäden an Installationen eine Grenze von 1.000 Euro je Versicherungsfall, wobei hier ein anderer Versicherungsvertrag vorrangig leistet.
Häufige Fragen
Ist Wasser aus einem Zimmerbrunnen mitversichert?
Ja. Der Versicherer leistet auch für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Zimmerbrunnen oder Wassersäulen zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen.
Welche Voraussetzung gilt für den Schutz bei witterungsbedingtem Rückstau?
Voraussetzung für die Mitversicherung ist, dass ein funktionsfähiges Rückstauventil vorhanden ist. Die Entschädigung je Versicherungsfall ist auf die Versicherungssumme begrenzt.
Bis zu welchem Betrag zahlt der Versicherer bei Regen- und Schmelzwasserschäden?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.500 Euro begrenzt. Ausgeschlossen sind Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, weitere Elementargefahren und Sturmflut sowie Schäden durch die allmähliche Einwirkung von Witterungseinflüssen.
Wie hoch ist die Entschädigung bei sonstigen Bruchschäden an Installationen?
Mitversichert sind sonstige Bruchschäden an Badeeinrichtungen, Waschbecken, Armaturen und deren Anschlussschläuchen bis 1.000 Euro je Versicherungsfall. Kann eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden, geht diese vor (Subsidiärdeckung).
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024