Bei der Fahrradversicherung der MVK Versicherung VVaG muss der Versicherungsnehmer beim Lastschriftverfahren zum Fälligkeitstermin für ausreichende Deckung des Kontos sorgen. Scheitert der Einzug ohne Verschulden, bleibt die Zahlung rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung erfolgt; bei verschuldetem Fehlschlag kann das SEPA-Lastschriftmandat gekündigt und Bearbeitungsgebühren berechnet werden.
Pflichten des Versicherungsnehmers
Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, muss der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen.
Der Versicherer muss in der Kündigung darauf hinweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wer seinen Beitrag per Lastschrift zahlt, muss dafür sorgen, dass das Konto zum Fälligkeitszeitpunkt genügend Deckung hat. Klappt der Einzug ohne eigenes Verschulden nicht, bleibt die Zahlung rechtzeitig, sofern man nach der Aufforderung des Versicherers unverzüglich zahlt. Liegt das Scheitern dagegen im eigenen Verantwortungsbereich, darf der Versicherer das Lastschriftmandat kündigen und angefallene Bankgebühren in Rechnung stellen; die Beiträge müssen dann selbst überwiesen werden.
Häufige Fragen
Was muss ich beachten, wenn ich meinen Beitrag per Lastschrift zahle?
Zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags muss auf dem Konto eine ausreichende Deckung vorhanden sein.
Was passiert, wenn der Einzug ohne mein Verschulden scheitert?
Dann gilt die Zahlung trotzdem als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Darf der Versicherer das Lastschriftmandat kündigen?
Ja. Wenn der Versicherungsnehmer zu vertreten hat, dass Beiträge trotz wiederholtem Versuch nicht eingezogen werden können, darf der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat in Textform kündigen. Danach muss der ausstehende und die zukünftigen Beiträge selbst übermittelt werden.
Muss ich Bankgebühren für einen geplatzten Einzug zahlen?
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Pedelec-E-Bike 11-2024