Bei der Fahrradversicherung der MVK Versicherung VVaG werden die Beiträge stets im Voraus gezahlt – wahlweise als laufende monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlung oder als Einmalbeitrag. Die Versicherungsperiode umfasst dabei grundsätzlich ein Jahr, kann sich aber bei kürzeren Verträgen an der tatsächlichen Vertragsdauer orientieren.
Beitragszahlung
Die Beiträge werden je nach Vereinbarung im Voraus gezahlt. Möglich sind dabei folgende Zahlungsweisen:
- als laufende Zahlung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich
- als Einmalbeitrag
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag für die Fahrradversicherung wird immer vorab bezahlt. Dabei kannst du zwischen laufenden Zahlungen in verschiedenen Rhythmen oder einer einmaligen Zahlung wählen. Die Versicherungsperiode dauert in der Regel ein Jahr, selbst wenn der Vertrag insgesamt länger läuft. Nur bei einer Vertragsdauer unter einem Jahr richtet sie sich nach der tatsächlichen Laufzeit.
Häufige Fragen
Wie oft muss ich den Beitrag für die Fahrradversicherung zahlen?
Die Beiträge werden je nach Vereinbarung im Voraus gezahlt – entweder als laufende Zahlung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich oder als Einmalbeitrag.
Wie lange dauert eine Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt, wenn mein Vertrag kürzer als ein Jahr läuft?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Pedelec-E-Bike 11-2024