Bei der Fahrradversicherung der MVK Versicherung VVaG ist das im Versicherungsschein genannte Fahrrad mit Hilfsmotor (Pedelec bzw. elektrounterstütztes Fahrrad) samt fest verbundener Funktionsteile versichert, ebenso ein verkehrsübliches Diebstahlschloss (kein Zahlenschloss) und nicht gewerblich genutzte Fahrradanhänger. Versicherbar sind privat genutzte Räder ohne Versicherungs- oder Führerscheinpflicht, die bei Antragstellung höchstens fünf Jahre alt sind, nachweisbar über den Original-Händlerbeleg mit Rahmennummer und Käuferadresse.
Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad mit Hilfsmotor (elektrounterstütztes Fahrrad bzw. Pedelec). Dazu gehören auch die fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile.
Versichert ist zudem das zum Schutz gegen Diebstahl verwendete eigenständige verkehrsübliche Schloss (kein Zahlenschloss), sofern es nicht gewerblich genutzt ist.
Ebenfalls versichert sind mitgeführte Fahrradanhänger, sofern diese nicht gewerblich genutzt werden.
Versicherbar sind ferner nur Fahrräder, für die keine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht.
Versicherbar sind zu privaten Zwecken genutzte Fahrräder, die bei Antragstellung nicht älter als 5 Jahre ab Kaufdatum sind.
Der Nachweis hat durch den Original-Händlerbeleg zu erfolgen, mit Angabe der Rahmennummer sowie der vollständigen Käuferadresse.
Auf die Angabe der Rahmennummer auf der Fahrradrechnung kann verzichtet werden, wenn das versicherte Fahrrad über einen Onlineshop gekauft wurde.
Ausgeschlossen sind Räder, die von Privatpersonen ohne die vorbezeichneten Unterlagen sowie Kaufvertrag erworben wurden.
Lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör gilt nicht als Fahrradteil.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist das im Versicherungsschein genannte Fahrrad oder Pedelec mit allen fest verbauten Funktionsteilen, dazu ein übliches Schloss (aber kein Zahlenschloss) und mitgeführte Anhänger, solange diese privat und nicht gewerblich genutzt werden. Das Rad darf keiner Versicherungs- oder Führerscheinpflicht unterliegen und bei Antragstellung höchstens fünf Jahre alt sein. Als Nachweis dient der Original-Händlerbeleg mit Rahmennummer und Käuferadresse; beim Online-Kauf kann die Rahmennummer auf der Rechnung entfallen. Lose befestigtes Zubehör zählt nicht als versichertes Fahrradteil.
Häufige Fragen
Ist mein Fahrradschloss ebenfalls mitversichert?
Ja, versichert ist das zum Schutz gegen Diebstahl verwendete eigenständige verkehrsübliche Schloss, sofern es nicht gewerblich genutzt wird. Ein Zahlenschloss ist jedoch ausgeschlossen.
Wie alt darf mein Fahrrad bei Antragstellung höchstens sein?
Versicherbar sind privat genutzte Fahrräder, die bei Antragstellung nicht älter als 5 Jahre ab Kaufdatum sind.
Welchen Nachweis muss ich über den Kauf des Fahrrads erbringen?
Der Nachweis erfolgt durch den Original-Händlerbeleg mit Angabe der Rahmennummer und der vollständigen Käuferadresse. Bei einem Kauf über einen Onlineshop kann auf die Angabe der Rahmennummer auf der Rechnung verzichtet werden.
Sind Fahrräder versicherbar, die ich privat gekauft habe?
Räder, die von Privatpersonen ohne die genannten Unterlagen sowie ohne Kaufvertrag erworben wurden, sind ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Pedelec-E-Bike 11-2024