Wer eine Fahrradversicherung der MVK Versicherung VVaG abschließt, sollte wissen, welche Räder und Schäden vom Schutz ausgenommen sind: Nicht versicherbar sind unter anderem versicherungs- oder führerscheinpflichtige Räder, Eigenbauten, Umbauten über 20 Prozent des Kaufpreises, Velomobile und Dirt-Bikes. Auch Schäden bei Downhill-Fahrten, vorsätzlich verursachte Schäden, Serienschäden, Wartungskosten sowie Schäden durch Krieg, Terror oder Maßnahmen von hoher Hand sind ausgeschlossen.
Nicht versichert sind:
- Fahrräder, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht
- Fahrräder ohne Hilfsmotor
- Fahrräder, für die kein Original-Händlerkaufbeleg vorliegt
- Eigenbauten
- Umbauten (Fahrräder, bei denen die nachträglich angebrachten oder ausgetauschten Fahrradteile 20 % des ursprünglichen Händlerverkaufspreises übersteigen)
- Velomobile / vollverkleidete Fahrräder
- Dirt-Bikes
Ausgeschlossen sind Schäden, die bei Downhill-Fahrten entstehen.
Ebenfalls ausgeschlossen sind:
- Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat
- Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens des Herstellers
- Aufwendungen für Wartungsarbeiten oder Inspektionen
- gewerbsmäßige Vermietung
- das unberechtigte Führen des Fahrzeugs
Ausschlüsse
Ausgeschlossen sind Schäden, die unmittelbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Terrorismus, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem Bundesland) oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte nicht ausgewirkt haben.
Was bedeutet das konkret?
Bestimmte Fahrräder und Schadenarten sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen. Dazu gehören etwa Räder mit Versicherungs- oder Führerscheinpflicht, Räder ohne Hilfsmotor, Eigenbauten, stark umgebaute Räder, Velomobile und Dirt-Bikes sowie Räder ohne Original-Händlerkaufbeleg. Nicht ersetzt werden zudem Schäden bei Downhill-Fahrten, vorsätzlich verursachte Schäden, Serienschäden, Wartungskosten, gewerbsmäßige Vermietung und das unberechtigte Führen. Auch Schäden durch Krieg, Terror, innere Unruhen, hoheitliche Maßnahmen oder höhere Gewalt sind ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Sind umgebaute Fahrräder mitversichert?
Umbauten sind ausgeschlossen, wenn die nachträglich angebrachten oder ausgetauschten Fahrradteile 20 % des ursprünglichen Händlerverkaufspreises übersteigen.
Zahlt die Versicherung bei einem Sturz während einer Downhill-Fahrt?
Nein, Schäden, die bei Downhill-Fahrten entstehen, sind ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Brauche ich einen Kaufbeleg für mein Fahrrad?
Ja, Fahrräder ohne Original-Händlerkaufbeleg sind nicht versichert.
Sind Schäden durch Krieg oder höhere Gewalt gedeckt?
Nein. Ausgeschlossen sind Schäden durch Kriegsereignisse, feindselige Handlungen, Terrorismus, Aufruhr, innere Unruhen, Generalstreik oder Maßnahmen von hoher Hand. Das gilt auch für höhere Gewalt, soweit sich keine elementaren Naturkräfte ausgewirkt haben.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Pedelec-E-Bike 11-2024