Der Versicherungsschutz für das Fahrrad der MVK Versicherung VVaG beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Wichtig dabei: Dieser Startzeitpunkt gilt nur unter dem Vorbehalt, dass der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt wird, denn eine verspätete Zahlung oder Nichtzahlung kann sich auf den Beginn auswirken.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Wann der Schutz für das Fahrrad startet, steht im Versicherungsschein – dort ist der maßgebliche Zeitpunkt angegeben. Dieser Beginn hängt jedoch davon ab, dass der Erst- oder Einmalbeitrag ordnungsgemäß gezahlt wird. Bleibt die Zahlung aus oder erfolgt sie verspätet, greifen dazu besondere Regelungen.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der Versicherungsschutz für mein Fahrrad?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der in Ihrem Versicherungsschein angegeben ist.
Kann sich der Beginn des Versicherungsschutzes verschieben?
Ja, der angegebene Beginn gilt nur vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Wo finde ich den genauen Startzeitpunkt meines Versicherungsschutzes?
Der maßgebliche Zeitpunkt für den Beginn des Versicherungsschutzes ist im Versicherungsschein angegeben.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Pedelec-E-Bike 11-2024