In der MVK Fahrradversicherung leistet der Versicherer ab einer Entfernung von 10 Kilometer vom Wohnort für Kosten für Ersatzfahrrad.
Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Anmietung bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zum Wiederauffinden des gestohlenen Fahrrads, sofern es in einem fahrbereiten Zustand ist. Die Versicherungsleistung ist dabei für längstens 7 (sieben) Tage maximal 50,- EURO je Tag begrenzt. Nimmt die versicherte Person die Leistungen Weiter- und Rückfahrt (A4-2.1.2 (3)) in Anspruch, werden keine Ersatzfahrradkosten erstattet.