In der MVK Fahrradversicherung leistet der Versicherer ab einer Entfernung von 10 Kilometer vom Wohnort für Bergungskosten.
Ist das versicherte Fahrrad nach einem Unfall von der Straße oder einem öffentlich befahrbaren Fahrradweg abgekommen, werden für seine Bergung und / oder Abtransport einschließlich Gepäck entstehenden Kosten bis zu 2.000 Euro erstattet.