Die MVK Versicherung schließt in die Photovoltaik-Thermie-Anlagen-Versicherung eine Betreiberhaftpflicht ein, die pauschal bis 5 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden leistet und unter anderem Umwelteinwirkungen, Stromeinspeisung und Bauherrenrisiko abdeckt. Die Leistungen gelten für den Tarif Photovoltaik / PVT.
- Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden: 5 Mio. €.
- Selbstbehalt je Versicherungsfall: 150 €.
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Bauherrenrisiko: in allen Tarifen enthalten.
- Einspeisung von Strom in das Netz des Energieversorgers: in allen Tarifen enthalten.
- Schäden durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser, inkl. Gewässer: in allen Tarifen enthalten.
- Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz: in allen Tarifen enthalten.
- Allmählichkeitsschäden: in allen Tarifen enthalten.
- Schäden an fremden Gebäuden und / oder Räumen: in allen Tarifen enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Die Haftpflicht deckt Ansprüche Dritter pauschal bis 5 Mio. € ab, wobei je Versicherungsfall ein Selbstbehalt von 150 € gilt. Versichert sind unter anderem die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, das Bauherrenrisiko und die Stromeinspeisung ins Netz. Auch Umwelt- und Allmählichkeitsschäden sowie Schäden an fremden Gebäuden sind eingeschlossen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Deckungssumme der Betreiberhaftpflicht?
Pauschal 5 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Gibt es einen Selbstbehalt in der Haftpflicht?
Ja, 150 € je Versicherungsfall.
Sind Umweltschäden abgedeckt?
Ja, Schäden durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser inklusive Gewässer sowie Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz sind mitversichert.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Photovoltaikversicherung 2025