Bei der MVK Versicherung erhalten Kunden im Druck- und Mediengewerbe einen Beitragsnachlass von 5% in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung, wenn das Fahrzeug mit mindestens einem der genannten selbstständig arbeitenden Assistenzsysteme ausgestattet ist.
- Nachlass von 5% auf den Beitrag in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung, wenn das Fahrzeug wenigstens mit einem der folgenden selbstständig arbeitenden Assistenzsysteme ausgerüstet ist: Notbremsassistent, Spurwechselassistent, Spurhalteassistent.
Was bedeutet das konkret?
Wer ein Fahrzeug mit modernen Fahrassistenzsystemen fährt, spart Beitrag: Es gibt 5% Nachlass auf Haftpflicht und Vollkasko. Voraussetzung ist mindestens eines der aufgeführten Systeme.
Häufige Fragen
Wie bekomme ich den Beitragsnachlass von 5%?
Der Nachlass wird gewährt, wenn Ihr Fahrzeug mindestens eines der Assistenzsysteme Notbremsassistent, Spurwechselassistent oder Spurhalteassistent besitzt.
Für welche Versicherungsarten gilt der Nachlass?
Der 5%-Nachlass gilt für die Kfz-Haftpflicht- und die Vollkaskoversicherung.
Muss das Fahrzeug alle Assistenzsysteme haben?
Nein, es genügt mindestens eines der genannten selbstständig arbeitenden Assistenzsysteme.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Kfz-Versicherung 2024