Die MVK Versicherung erweitert in ihrer Unfallversicherung den klassischen Unfallbegriff und schließt viele zusätzliche Ereignisse ein, etwa Knochenbrüche durch Eigenbewegung, Unfälle infolge Herzinfarkt oder Schlaganfall, Vergiftungen, Infektionen und tauchtypische Gesundheitsschäden. Der Umfang unterscheidet sich zwischen den Tarifen Klassik und Top, insbesondere beim Mitwirkungsanteil von Krankheiten oder Gebrechen.
- Bauch-, Unterleibs- oder Knochenbruch durch erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegung: in allen Tarifen enthalten.
- Verletzung an Gliedmaßen und Wirbelsäule durch erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegung: in allen Tarifen enthalten.
- Muskel-, Sehnen-, Bänder-, Kapsel- und Meniskusverletzungen durch erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegung: in allen Tarifen enthalten.
- Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge Herzinfarkt oder Schlaganfall: in allen Tarifen enthalten.
- Unfälle aufgrund epileptischen Anfall oder Krampfanfall: in allen Tarifen enthalten.
- Unfälle infolge von Übermüdung, Einschlafen, Schlafwandeln und Erschrecken: in allen Tarifen enthalten.
- Unfälle durch Alkoholkonsum – beim Lenken von Kraftfahrzeugen nur dann, wenn der Blutalkoholgehalt nicht mehr als 1,1 Promille beträgt: in allen Tarifen enthalten.
- Tauchtypische Gesundheitsschäden (z. B. Caissonkrankheit): in allen Tarifen enthalten.
- Leistung bei Verschollenheit: in allen Tarifen enthalten.
- Ertrinkungs- oder Erstickungstod unter Wasser: in allen Tarifen enthalten.
- Vergiftung durch plötzlich ausströmende Gase und Dämpfe: in allen Tarifen enthalten.
- Folgen von Nahrungsmittelvergiftungen: in allen Tarifen enthalten.
- Gesundheitsschädigungen durch Erfrierungen: in allen Tarifen enthalten.
- Gesundheitsschädigungen bei rechtmäßiger Verteidigung: in allen Tarifen enthalten.
- Gesundheitsschädigungen durch Laser- oder Maserstrahlen: in allen Tarifen enthalten.
- Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen gegen versicherte Infektionen: in allen Tarifen enthalten.
- Infektionen durch geringfügige Hautverletzungen: in allen Tarifen enthalten.
- Plötzliches Eindringen infektiöser Massen über das Auge, den Mund, die Nase oder das Ohr in den Körper: in allen Tarifen enthalten.
- Infektionen durch das Eindringen von Krankheitserreger in den Körper infolge Unfallverletzungen: in allen Tarifen enthalten.
- Infektionen durch Insektenstiche: in allen Tarifen enthalten.
- Beim Bemühen zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen erlittene Gesundheitsschäden: in allen Tarifen enthalten.
- Unfälle beim Kitesurfen: in allen Tarifen enthalten.
- Passives Kriegsrisiko: in allen Tarifen enthalten.
- Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen ab: Klassik 50 %, Top 60 %.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt beschreibt, welche Ereignisse über den klassischen Unfall hinaus als versichert gelten. Dazu zählen zum Beispiel Knochenbrüche durch Kraftanstrengung, Unfälle infolge von Herzinfarkt oder Schlaganfall, Vergiftungen, Infektionen und Tauchunfälle. Die meisten dieser Erweiterungen gelten in beiden Tarifen gleich; ein Unterschied besteht beim Grenzwert für die Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen.
Häufige Fragen
Zählt ein Knochenbruch durch reine Eigenbewegung als Unfall?
Ja, Bauch-, Unterleibs- oder Knochenbrüche durch erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegung sind in allen Tarifen versichert.
Ist ein Unfall unter Alkoholeinfluss abgedeckt?
Unfälle durch Alkoholkonsum sind versichert; beim Lenken von Kraftfahrzeugen jedoch nur, wenn der Blutalkoholgehalt nicht mehr als 1,1 Promille beträgt.
Ab welchem Anteil zählt die Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen?
Im Tarif Klassik ab 50 %, im Tarif Top ab 60 %.
Sind Infektionen durch Insektenstiche mitversichert?
Ja, Infektionen durch Insektenstiche sind in allen Tarifen enthalten.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Unfallversicherung 2021