Die MVK Unfallversicherung definiert die Dauer des Versicherungsjahrs eindeutig in den Vertragsbedingungen und gewährleistet so einen kontinuierlichen Versicherungsschutz. Es dauert das Versicherungsjahr zwölf Monate.
Ausnahme:
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf
sind jeweils ganze Jahre.
Beispiel:
Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten beträgt das erste Versicherungsjahr 3 Monate, das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.