Die MVK Unfallversicherung bietet Genesungsgeld, um finanzielle Unterstützung während der Erholungsphase nach einem Unfall zu gewährleisten.:
Voraussetzung für diese Leistung
Die versicherte Person ist aus der vollstationären Behandlung entlassen worden und hatte Anspruch auf Krankenhaustagegeld.
Höhe und Dauer der Leistung
Das Genesungsgeld wird in der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die wir Krankenhaustagegeld leisten, längstens für 100 Tage.