Die MVK Unfallversicherung gilt auch nach Vollendung des 75. Lebensjahres gemäß den vereinbarten Vertragsbedingungen.
Ab dem vollendeten 75. Lebensjahr endet die vereinbarte Unfallversicherung. Es gelten ein eingeschränktes Leistungsangebot und ein neuer Tarif.
Hierüber werden Sie entsprechend zur Hauptfälligkeit rechtzeitig schriftlich informiert.