Die MVK Unfallversicherung übernimmt Kosten für eine Haushaltshilfe und Kinderbetreuung nach einem Unfall, um finanzielle Entlastung zu bieten.
1. In der MVK Unfallversicherung erstatten wir die durch Rechnung nachgewiesene Kosten für eine
gewerbetreibende Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung, wenn
- die den Haushalt versorgende oder mitversorgende Person wegen eines Unfalles, der unter diesen Vertrag fällt, verstorben ist oder sich in notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet,
- im Haushalt der verunfallten Person mindestens ein im Verhältnis zum Versicherten unterhaltsberechtigten Kind unter 14 Jahren zu versorgen ist,
- und eine entsprechende Leistung von anderer Seite nicht erlangt worden ist.
2. Die Kostenübernahme erfolgt bis zu 75 EUR je Tag des vollstationären Aufenthaltes, maximal jedoch 7.500 EUR je Unfallereignis.
3. Die vollstationäre Heilbehandlung aufgrund eines Unfallereignisses ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
4. Bestehen für die versicherte Person (Versicherungsnehmer, Ehegatte oder Lebenspartner) mehrere Unfallversicherungen, können Kosten für eine Haushaltshilfe/Kinderbetreuung nur aus einem dieser Verträge verlangt werden;
Gleiches gilt bei versicherten Ehegatten oder dem in häuslicher Gemeinschaft mit der versicherten Person lebenden Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.