Die MVK Unfallversicherung bietet eine Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern, um einen umfassenden Schutz ohne zusätzliche Kosten sicherzustellen.
Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und
- Sie bei Versicherungsbeginn das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten,
- die Versicherung nicht gekündigt war und
- Ihr Tod nicht durch Kriegs-oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde, gilt folgendes:
1. Wir führen die Versicherung mit dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weiter, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
2. Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.