Die MVK Unfallversicherung bietet Schutz bei Unfällen, die durch erhöhte Kraftanstrengung entstehen, und regelt die Leistungen in den Versicherungsbedingungen.
Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung
- ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt.
Beispiel: Die versicherte Person stützt einen schweren Gegenstand ab und verrenkt sich dabei das Ellenbogengelenk. - einen Bauch- oder Unterleibsbruch (z. B. Leistenbruch) zuzieht.
Beispiel: Die versicherte Person zieht sich durch das Anheben eines Schranks einen Leistenbruch zu. - Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt.
Beispiel: Die versicherte Person zerrt sich bei einem Klimmzug die Muskulatur am Unterarm.
Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieserRegelung nicht erfasst.
Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens im Alltag, Beruf oder beim Sport hinausgeht. Maßgeblich sind dabei die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.
In der MVK Unfallversicherung gilt auch:
Erweiterte erhöhte Kraftanstrengung und Eigenbewegungen
Es gelten als Unfall auch durch Eigenbewegungen oder erhöhte Kraftanstrengungen verursachte
- Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche (z. B. Schenkelhalsfraktur und Armbruch),
- Verrenkungen eines Gelenks an Gliedmaßen oder Wirbelsäule,
- Zerrungen oder Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken an Gliedmaßen oder Wirbelsäule.
Nicht versichert bleiben Schädigungen der Bandscheiben.