Die MVK Unfallversicherung bietet Schutz bei Gesundheitsschäden, die während Rettungsmaßnahmen entstehen, und gewährleistet umfassende Absicherung in solchen Fällen. In der MVK Unfallversicherung gilt als Unfall auch, wenn die versicherte Person Gesundheitsschäden bewusst in Kauf nimmt, die sie bei (rechtmäßiger Verteidigung oder) der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen erleidet.
In der MVK Unfallversicherung gilt auch:
Nimmt die versicherte Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen Gesundheitsschäden bewusst in Kauf, so gelten diese dennoch als unfreiwillig erlitten und sind mitversichert.