Die MVK Unfallversicherung bietet eine Todesfallleistung, die finanzielle Absicherung für Hinterbliebene im Falle eines unfallbedingten Todes gewährleistet.
1. Voraussetzungen für die Leistung bei Todesfall
Wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt und dieser Unfall zum Tod führt, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden.
Zudem ist uns, soweit zur Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich, das Recht zu verschaffen, eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt durchführen zu lassen.
2. Art und Höhe der Leistung
Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.