Die MVK Unfallversicherung behandelt Vergiftungen gemäß den festgelegten Versicherungsbedingungen, die im Detail die Deckungskriterien regeln.
Es gilt als Unfall auch, wenn die versicherte Person aufgrund von
- Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund (Eingang in die Speiseröhre, (z.B. durch Alkohol,
- Nahrungsmittelvergiftungen
- Pflanzenvergiftungen, die durch Berühren, Schlucken, Kauen und/oder Ausspucken von Pflanzen oder Pflanzenteilen hervorgerufen werden, wenn deren Schädlichkeit der versicherten Person nicht bewusst war,
- Vergiftungen durch Einatmung schädlicher Stoffe, – wenn die versicherte Person plötzlich ausströmenden Gasen, Dämpfen, Dünsten, Staubwolken oder Säuren etc. durch unabwendbare Umstände bis zu 7 Tage lang ausgesetzt ist –,
unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Berufs- und Gewerbekrankheiten bleiben ausgeschlossen.